Nachehelicher Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt Ist die Ehe geschieden, so steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten möglicherweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu. Dabei genügt es aber nicht, dass nur irgend ein Einkommensunterschied besteht. Hierin liegt der Unterschied zum alten Unterhaltsrecht bis zum 31.12.2007. Bis zu diesem Datum wurde das Unterhaltsrecht oftmals spöttisch mit der Redewendung „Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin“ beschrieben. Das neu […]