Strafrecht

Schwerpunkte

Familienrecht, Erbrecht,
Strafrecht & Arbeitsrecht.

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86152 Augsburg

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Ihre Kanzlei im Strafrecht

Effektive Strafverteidigung beginnt nicht erst mit dem Strafprozess. Warten Sie nicht ab, bis Ihnen eine Anklage oder ein Strafbefehl zugestellt wird. Bereits im Ermittlungsverfahren sollten Sie sich von einem Strafverteidiger beraten lassen. Nur ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakten bekommen.

Grundsätzlich gilt, keine Aussage, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Als Beschuldigter haben Sie stets das Recht zu schweigen. Auch als Zeuge können Sie aber darauf bestehen, Ihre Aussage nur in Gegenwart Ihres Anwalts zu tätigen. (Erst) Nach Akteneinsicht gilt es, mit den Ermittlungsbehörden Kontakt aufzunehmen, um das Verfahren evtl. schon jetzt eingestellt zu bekommen.

Sollte eine Anklage unausweichlich sein, verteidigt Sie Frau Rechtsanwältin Heike Brümmer LL.M. selbstverständlich auch im Strafprozess, um für Sie ein „erträgliches“ Ergebnis zu erzielen.

Wir lösen Ihr
rechtliches Problem

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