Erbrecht
Familienrecht, Erbrecht,
Strafrecht & Arbeitsrecht.
Schaezlerstr. 36
86152 Augsburg
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Ihre Kanzlei im Erbrecht
Angelegenheiten im Erbrecht können sich oft als emotional belastend erweisen. Besonders nach dem Tod des Erblassers zeigt sich dies, wenn innerhalb der Familie bzw. unter den Erben Konflikte bezüglich des Nachlasses entstehen. Erbstreitigkeiten lassen sich jedoch in den meisten Fällen vermeiden, wenn sich der Erblasser und dessen Erben frühzeitig um die Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge kümmern.
Als Fachanwälte im Erbrecht wissen wir um die Tücken und Fallen im Erbrecht und sehen jenes Gebiet daher als Kernkompetenz unserer Kanzlei an. Wir beraten Sie zu etwaigen Chancen und Risiken; ganz auf Ihren individuellen Erbfall zugeschnitten. Von der Nachlassplanung, wie etwa die Ausgestaltung von Erbverträgen und Testamenten, bis zur korrekten Abwicklung von Erbfällen: Vertrauen Sie gerne auf unsere Expertise!
Optimale Sicherung & Weitergabe Ihres Nachlasses
Wir geben Ihr Vermögen in gute Hände
Mit Ihrer Hilfe analysieren wir Ihre persönliche sowie familiäre Situation und entwickeln gemeinsam eine Lösung ganz nach Ihren Wünschen. Gerne zeigen wir Ihnen dabei Möglichkeiten auf, wie Sie durch letztwillige Verfügungen die gesetzliche Erbfolge modifizieren können (Testament, Erbvertrag, Berliner Testament, lebzeitige Schenkungen etc.). Besonders wenn es um die Unternehmensnachfolge geht, ist es umso wichtiger, vertraglich bestens vorbereitet zu sein. Wir entwickeln ein fundiertes Nachfolgekonzept, natürlich individuell, wirtschaftlich & steuerlich optimiert.
Sollte bereits ein Erbstreit unter den Hinterbliebenen herrschen, prüfen wir selbstverständlich bestehende Testamente auf Unwirksamkeit bzw. Anfechtbarkeit und setzen Ihre Ansprüche verlässlich vor Gericht durch. Ferner macht unsere Kanzlei Pflichtteilsansprüche geltend und wehrt unberechtigte Ansprüche von Erben ab.
Beiträge im Erbrecht
Pflichtteilsanspruch
Pflichtteilsanspruch Ein Pflichtteilsanspruch steht nur den nächsten Angehörigen des Erblassers zu. Der Pflichtteil ist also eine Art letzter Unterhaltsanspruch des Erblassers. Personenkreis Ein Pflichtteilsanspruch steht nur dem
Minimierung von Pflichtteilsansprüchen
Möglichkeiten zur Minimierung von Pflichtteilsansprüchen Pflichtteilsansprüche können gänzlich durch die Pflichtteilsentziehung bzw. Pflichtteilsunwürdigkeit ausgeschlossen werden, die Voraussetzungen hierfür sind jedoch hoch. So greift eine Pflichtteilsentziehung nur in
Gesetzliche Erbfolge
GESETZLICHE ERBFOLGE Sofern der Erblasser kein Testament hinterlassen hat oder keinen Erbvertrag geschlossen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, sog. Universalsukzession, § 1922 BGB. Dies bedeutet, dass der oder
Erbvertrag
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