Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Kurzantwort Pflichtteilsberechtigt sind nur bestimmte nahe Angehörige des Erblassers. Dazu gehören insbesondere die Kinder des Erblassers, der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers. Enkel können pflichtteilsberechtigt sein, wenn ihr eigener Elternteil, also das Kind des Erblassers, bereits weggefallen ist. Geschwister, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten und Großeltern haben dagegen grundsätzlich […]