Gesetzliche Erbfolge
GESETZLICHE ERBFOLGE Sofern der Erblasser kein Testament hinterlassen hat oder keinen Erbvertrag geschlossen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, sog. Universalsukzession, § 1922 BGB. Dies bedeutet, dass der oder die Erben in die Rechtsstellung des Erblassers eintreten, so z.B. in alle zum Erbfall bestehenden Verträge des Erblassers. Erben 1. Ordnung Gesetzliche Erben 1. Ordnung sind die Abkömmlinge (Kinder) des […]